Waldschule Wehrda / Marburg

Beurlaubung

Für besondere Anlässe können Sie Ihr Kind auch einmal vom Schulbesuch beurlauben lassen. In diesem Fall kann die KlassenlehrerIn bis zu 2 Tagen Ihr Kind beurlauben. Darüber hinaus gehende Beurlaubungen müssen Sie bei der Schulleitung einholen.

Beurlaubungen vor und nach den Ferien können grundsätzlich nur von der Schulleitung ausgesprochen werden, und nur dann, wenn triftige Gründe vorlieben, z.B. ein Kuraufenthalt oder ähnliches. Hierzu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen, der die Beurlaubung begründet.