Unterrichtsvertretung
Im Falle der Erkrankung oder außerschulischen Pflichten einer Lehrkraft wird der Unterricht vertreten durch
a) den Einsatz von Unterrichtsgarantie-Plus-Kräften
b) Aufteilen der Kinder auf andere Klassen
c) Beaufsichtigung einer Lehrkraft im benachbarten Klassenraum
d) Zusammenlegung von Klassen (z.B. in Sport)