Waldschule Wehrda / Marburg

Unterrichtsvertretung

Im Falle der Erkrankung oder außerschulischen Pflichten einer Lehrkraft wird der Unterricht vertreten durch

a) den Einsatz von Unterrichtsgarantie-Plus-Kräften 

b) Aufteilen der Kinder auf andere Klassen

c) Beaufsichtigung einer Lehrkraft im benachbarten Klassenraum

d) Zusammenlegung von Klassen (z.B. in Sport)